Ticketübersicht
Gelegenheitsfahrer
Sie nutzen ab und zu unsere Linienbusse? Dann sind das die richtigen Tickets für Sie:
EinzelTicket
EinzelTickets gelten nur am Lösungstag bzw. am Tag der Entwertung. Ist ein Umsteigen erforderlich, ist der nächste Anschlussbus zu nehmen.
5erTicket
Das 5erTicket ist günstiger als 5 EinzelTickets und kann für 5 Fahrten (Einzelfahrten) oder auch von bis zu 5 Personen gleichzeitig genutzt werden.
TagesTicket
Testen Sie unser TagesTicket! Sie können damit einen ganzen Tag lang die Linienbusse in den eingetragenen Zonen benutzen, so oft Sie wollen.
Das TagesTicket ist übertragbar.
GruppenTicket
Personen, die sich zu einem gemeinsamen Reisezweck zusammen geschlossen haben (Reisegruppen) können ein GruppenTicket zum ermäßigten Preis erhalten.
Der ermäßigte Fahrpreis ist immer für mindestens 5 Erwachsene zu zahlen. 2 Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren zählen als ein Erwachsener. Ein einzelnes Kind erhält keine weitere Ermäßigung und zählt wie ein Erwachsener.
Generell müssen Gruppenfahrten 3 Tage vor Fahrtantritt bei der VLN angemeldet werden. Gruppenfahrten können nur durchgeführt werden, wenn die Reisegruppe mit den planmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
FestTicket
Gilt ausschließlich auf den jeweils besonders gekennzeichneten VLN-Sonderfahrten zu den verschiedenen Festveranstaltungen, wie z. B. Altstadtfest Nienburg, Tanz in den Mai in Möhlenhalenbeck, Karneval in Stolzenau. Es ist für jeweils eine Fahrt gültig.
Kleinkinder & Kinderwagen
Kinder unter 6 Jahre werden unentgeltlich befördert, wenn sie begleitet werden.
Kinderwagen
Kinderwagen mit Kleinkindern werden kostenlos befördert. Falls es die Kapazität im Bus nicht zulässt, liegt die Entscheidung über die Mitnahme jedoch immer beim verantwortlichen Betriebspersonal. Nach Möglichkeit soll das Betriebspersonal dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen nicht zurückgewiesen werden.
Kinder zahlen ermäßigt!
Kinder-EinzelTicket
Kinder von 6 bis 14 Jahren erhalten das Kinder-EinzelTicket.
Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert, wenn sie begleitet werden. Die Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein.
Kinder-5erTicket
Das Kinder-5erTicket kann für 5 Einzelfahrten oder auch von bis zu 5 Kindern gleichzeitig genutzt werden. Es ist kostengünstiger als fünf Kinder-EinzelTickets und soll Kindern das Busfahren erleichtern, da 5 Fahrten im voraus gezahlt werden und somit nicht mehr jede Einzelfahrt bar bezahlt werden muss.
Vielfahrer
Sie fahren regelmäßig mit dem Bus zur Arbeit/Hobby/Sport? Hier sind unsere Tickets:
7-TageTicket
Das 7-TageTicket gilt einschließlich des Lösungstages bzw. des Tages der Entwertung, der vom Fahrgast frei gewählt werden kann, für 7 aufeinander folgende Tage.
Das 7-TageTicket ist übertragbar und berechtigt während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n).
Fahrgäste, die im Besitz eines 7-TageTickets sind, können von Mo-Fr ab 19:00 Uhr sowie an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen.
Das 7-TageTicket besteht aus der Kundenkarte und dem eigentlichen Zeitticket. Der Fahrgast hat die Nummer der Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld ein zu tragen.
MonatsTicket
MonatsTickets gelten für den eingetragenen Kalendermonat an allen Tagen von 0.00 Uhr des Monatsersten bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Sonnabend, gilt das Ticket bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
Das MonatsTicket ist übertragbar und berechtigt während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n).
Fahrgäste, die im Besitz eines MonatsTickets sind, können von Mo-Fr ab 19:00 Uhr sowie an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen einen weiteren Erwachsenen und bis zu 3 Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen.
Das MonatsTicket besteht aus der Kundenkarte und dem eigentlichen Zeitticket. Der Fahrgast hat die Nummer der Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld ein zu tragen.
Firmen-KlimaAbo
Großkunden wie z.B. Firmen, Verbände, Behörden etc. können von der VLN ein besonderes Zeitticket im Abonnement erhalten: das Firmen-KlimaAbo.
Das Firmen-KlimaAbo ist nicht übertragbar und muss mit einem aktuellen Passbild des Inhabers versehen werden. Firmen-KlimaAbos berechtigen innerhalb des Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten und werden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ausgegeben.
Die Preise des Firmen-KlimaAbos sind der jeweils gültigen VLN-Preistafel zu entnehmen. Es müssen mindestens 5 FirmenKlimaAbos abgenommen werden.
Das Firmen-KlimaAbo wird von der VLN-Geschäftsstelle ausgegeben. Sie bekommt vom Besteller eine Liste der Mitarbeiter:innen, die ein Firmen-KlimaAbo erhalten, mit Namen, Vornamen und Anschriften.
Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht fristgerecht von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
KlimaAbo
Das Angebot für preis- und umweltbewusste Vielfahrer, ob zur Arbeit, zum Hobby, ins Kino oder einfach mal so. Das KlimaAbo im Jahresabonnement für den VLN-Buslinienverkehr ist übertragbar und zu bestimmenten Zeiten gelten attraktive Mitnahmeregelungen.
Antrag auf ein KlimaAbo
Schüler
Jugend-KlimaAbo
Nice für die Umwelt - nice für´s Konto! Das besondere Angebot ist gültig im VLN-Buslinienverkehr für alle Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, FSJ´ler, Praktikant:innen, unabhängig vom Alter. Bereits ab Preisstufe 2 gilt das Jugend-KlimaAbo im VLN-Gesamtnetz. Das bedeutet maximale Mobilität zum günstigen Preis.
Ausgegeben wird das Jugend-KlimaAbo auf Antrag als Jahresabonnement für 12 Monate. Verlängerung auf Antrag, die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Die Teilnahme am Jugend-KlimaAbo ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich, wenn der Antrag bis zum 15. des Vormonats beim VLN vorliegt.
Antrag auf Jugend-KlimaAbo
Schüler & Azubis & Studenten
Schüler-Zeitticket
Schüler-Zeittickets sind Schüler-WochenTickets, Schüler-MonatsTickets und SchuljahresTickets.
Schüler-Wochen- und Schüler-MonatsTickets werden gegen Vorlage einer gültigen Kundenkarte (siehe nächsten Punkt) ausgegeben.
Schüler-Zeittickets berechtigen während des Gültigkeitszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der jeweils gelösten Tarifzone(n). Sie sind nicht übertragbar.
Schüler-WochenTicket
Schüler-WochenTickets gelten für die eingetragene Kalenderwoche von Montag 0.00 Uhr bis 12.00 Uhr des ersten Werktages der folgenden Woche.
Der Fahrgast hat die Nummer der Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld ein zu tragen.
Schüler-MonatsTicket
Schüler-MonatsTickets gelten für den eingetragenen Kalendermonat von 0.00 Uhr des Monatsersten bis 12.00 des ersten Werktages des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Sonnabend, gelten die Karten bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
Der Fahrgast hat die Nummer der Kundenkarte in das dafür vorgesehene Feld ein zu tragen.
Auszubildende sind:
- schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
nach Vollendung des 15. Lebensjahres - Schüler:innen und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlicher anerkannter Schulen und Bildungseinrichtungen;
- Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, die von der Berufsschulpflicht befreit oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig sind;
- VHS-Kurse zum nachträglichen Erwerb den Haupt- oder Realschulabschlusses;
- Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen;
- Personen, die einen staatlichen anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
- Personen, die ein Praktikum absolvieren und Volontäre;
- Beamtenanwärter:innen;
- Teilnehmer:innen eines freiwilligen sozialen Jahres oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Dienstes.
SchuljahresTicket
SchuljahresTicket werden, nach einem mit der Gebietskörperschaft oder dem Schulträger vereinbarten Verfahren, nur an Schüler:innen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule ausgegeben.
SchuljahresTicket gelten während des auf den Tickets eingetragenen Zeitraumes. Der Landkreis Nienburg/Weser -Fachbereich Schulen und Kultur- prüft den Anspruch auf die Ausstellung eines SchuljahresTicket.
Mehr Informationen zur Antragstellung gibt es hier
Durch Beschädigung oder starke Abnutzung unbrauchbar gewordene SchuljahresTicket werden gegen Ersatztickets umgetauscht. Die hierfür von dem:der Schüler:in bzw. deren Erziehungsberechtigten zu entrichtende Gebühr beträgt 7,00 Euro. Für verlorene SchuljahresTickets werden Ersatztickets gegen eine Gebühr von 20,00 Euro ausgestellt. Die "Bestellung eines Ersatztickets für ein SchuljahresTicket" wird zusammen mit der vorläufigen "Ersatzkarte für ein SchuljahresTicket" gültig für 14 Tage ab Ausstellungsdatum durch das Sekretariat der jeweiligen Schule ausgegeben.
SchuljahresTickets sind nicht übertragbar und nur mit aktuellem Lichtbild des Inhabers gültig.
So wird das Ticket geklebt: Hier in der Anleitung zeigen wir vom Einklebendes Passbildes bis zum Überkleben der Schutzfolie wie das SchuljahresTicket fertig gestellt wird. Hier geht es zum Video
Ein Ticket für alle Junggebliebenen ab 63 Jahre
AktivTicket 63plus
Unabhängig und preisgünstig Bus fahren für Menschen ab 63 Jahre. Inhaber des AktivTicket 63plus können für nur 32,00 Euro die VLN-Busse innerhalb einer Preisstufe nutzen oder für 51,20 Euro im Monat den ganzen Landkreis Nienburg mit den VLN-Linienbussen bereisen. Und das Ticket ist übertragbar! Eine interessante Alternative zum Auto für alle Junggebliebenen.
Hund & Fahrrad & Gepäck
Hunde
Kleintiere –auch kleine Hunde- werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reiseboxen o.ä.) auf dem Schoß gehalten werden. Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets der jeweiligen Preisstufe erhoben. Aggressive und gefährliche Hunden dürfen nicht mitfahren.
FahrradTicket
Im Verkehrsgebiet des VLN können in den Linienbussen Fahrräder mitgenommen werden. Für mitgenommene Tretroller für Erwachsene gelten die folgenden Bestimmungen analog.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss für jede Fahrt im Besitz eines gültigen FahrradTickets sein. Der Fahrgast hat das Fahrrad selbst ein- und auszuladen. Fahrradsonderkonstruktionen, wie z.B. Tandems, Dreiräder für Erwachsene, Segways, Fahrräder mit Hilfsmotor und Versicherungskennzeichen sowie Mofas sind von der Beförderung ausgeschlossen. E-Bikes ohne Versicherungskennzeichen werden wie ein normales Fahrrad behandelt und können entsprechend dieser Regelung im Bus befördert werden.
Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihr Fahrrad ständig festzuhalten oder so zu befestigen, dass es nicht umfallen kann. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Die Fahrgäste haften für Schäden, die durch mitgeführte Fahrräder verursacht werden.
In den Bussen der VLN-Verkehrsunternehmen können grundsätzlich bis zu 2 Fahrräder im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität transportiert werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradbeförderung besteht nicht. Bei gleichzeitigen Fahrwünschen von Fahrgästen mit Kinderwagen oder Rollstühlen und Fahrgästen mit Fahrrädern werden Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen bevorzugt.
Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet ist sowie die Kapazität des Busses auf der jeweiligen Fahrt eine Beförderung von Fahrrädern zulässt.
Für mitgenommene Fahrräder ist ein FahrradTicket zu lösen. Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren können ein Kinderfahrrad unentgeltlich mitnehmen.
Besondere Jahres-Abonnements für das Gebiet der Stadt Nienburg
Für das Gebiet der Stadt Nienburg werden nicht übertragbare und übertragbare Jahres-AboTickets von der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH ausgegeben.,
Eine Kundenkarte ist nicht erforderlich.
Gepäck
Text: Handgepäck wird kostenlos befördert, wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste dadurch nicht belästigt werden.
Bahnfahrer - Anschlussmobilität
Niedersachsen-Ticket
Gilt auf allen Buslinien im VLN-Tarifgebiet als Fahrausweis und kann auch auf allen Regionalbus- und Stadtbuslinien beim Fahrpersonal erworben werden. Das Niedersachsen-Ticket ist auch in der VLN-Geschäftsstelle erhältlich und gilt für das VLN-Gesamtnetz. Auf Fahrten im Bus gelten für das Niedersachsen-Ticket die Beförderungsbedingungen der Niedersachsentarif GmbH.
Weitere Infos zu den besonderen Bedingungen siehe auch unter www.niedersachsenticket.de
Anschlussmobilität mit dem Niedersachsentarif
Alle Einzel- und Rückfahrtickets zum Niedersachsentarif berechtigen an den Ziel- und Startbahnhöfen zur kostenfreien Nutzung der Linienbusse für die Anschlussfahrt innerhalb einer VLN-Tarifzone.
Anschlussfahrten mit dem Bus vom und zum Bahnhof in Nienburg sind für die VLN-Tarifzone 1 kostenfrei, für den Bahnhof Eystrup gilt diese Regelung für die Tarifzone 5, für den Bahnhof Linsburg für die VLN-Tarifzone 7 und für den Bahnhof Leese-Stolzenau für die VLN-Tarifzone 11.
Bei den Wochen- und Monatstickets im Niedersachsentarif kann der Fahrgast die zusätzliche Anschlussmobilität für den Bus für eine VLN-Tarifzone hinzubuchen. Die zusätzliche Anschlussmobilität kostet 50% des Fahrpreises eines regulären Zeittickets der VLN und kann zusammen mit dem Schienenticket der Bahnunternehmen gelöst werden.
Die Anschlussmobilität bei Zeitkarten gilt für beliebig viele Fahrten und alle Fahrtrichtungen innerhalb der VLN-Tarifzone rund um den genannten Bahnhof.
Relationsbezogene Fahrkarten des Niedersachsentarifes werden nicht in den Bussen der VLN verkauft.
Weitere Infos siehe auch unter www.niedersachsentarif.de .
Jahres-Abonnements für das Gebiet der Stadt Nienburg