FAQ - Häufig gestellte Fragen
Für welches Ticket benötige ich eine Kundenkarte?
Für den Kauf von Schüler-WochenTickets und Schüler-MonatsTickets wird eine Kundenkarte zu Schüler-Zeitfahrausweisen benötigt.
Diese weißen Kundenkarten für Schüler/innen, Auszubildende und Studierende werden zunächst blanko vom Stadtbus Kundencenter, Friedrich-Ludwig-Jahnstraße 43, Nienburg ausgegeben. Für die Ausstellung der Kundenkarten ist eine Bescheinigung der Schule/der Ausbildungsstelle auf dem Doppelteil der Kundenkarte erforderlich. Nach entsprechender Prüfung durch das Stadtbus Kundencenter wird die Kundenkarte gültig geschrieben.
Für ZeitTickets für Erwachsene, wie 7-TagesTicket, MonatsTicket, SeniorenTicket ist keine Kundenkarte notwendig. Der Name der inhabenden Person muss auf dem Ticket in Druckbuchstaben eingetragen werden.
Wo können Zeitfahrausweise gekauft werden?
Zeitfahrausweise können beim Fahrpersonal in den Linienbussen oder auch im Stadtbus Kundencenter, Friedrich-Ludwig-Jahnstraße 43 in Nienburg gekauft werden.
Welche Tickets sind übertragbar?
Folgende Tickets sind übertragbar: TagesTicket für Erwachsene, KlimaAbo, wenn die übertragbare Variante ausgewählt wurde. Das KinderTagesTicket ist übertragbar auf andere Kinder von 6 bis 14 Jahren.
Wer hat Anspruch auf ein SchuljahresTicket?
Die Anspruchsberechtigung für die SchuljahrsTickets wird vom Landkreis Nienburg (Fachdienst Schule und Kultur) geprüft. Entsprechende Anträge werden hier online gestellt: Weiterleitung auf die Internetseite vom Landkreis Nienburg/Weser
Was ist ein Jugend-KlimaAbo?
Das Jugend-KlimaAbo im Einzel-Abo ist ein besonders günstiges Mobilitätsangebot für Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, FSJ´ler, Praktikant:innen, unabhängig vom Alter. Nach Antragsprüfung wird es vom VLN ausgegeben. Das Ticket gilt verbindlich für 1 Jahr, das Abonnement erlischt automatisch nach 12 Monaten. Antrag auf Jugend-KlimaAbo
Gilt das Deutschlandticket im VLN-Tarifgebiet?
Ja, das Deutschlandticket wird im gesamten VLN-Tarifgebiet als gülter Fahrausweis anerkannt. Es ist jedoch nicht im Bus, beim Stadtbus oder beim VLN erhältlich. Das Deutschlandticket wird vorrangig als digitales Handyticket ausgegeben und kann onlinie u.a. in der FahrPlaner-App des VBN bestellt werden hier geht es zum Deutschlandticket über die FahrPlaner-App
Kann ich im Bus mit einem 50,- € Schein bezahlen?
Nein, bitte nicht. Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,- € zu wechseln.
Benötigen auch Hunde im Bus einen Fahrausweis?
Kleintiere, auch Hunde, werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern auf dem Schoß gehalten werden. Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets der jeweiligen Preisstufe erhoben. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verkehrsmitteln des VLN ausgeschlossen.
Was ist mit Gepäck und Fahrrädern?
Handgepäck, Kinderwagen und Krankenfahrstühle werden unentgeltlich befördert.
Auch Fahrräder können in den Linienbussen des VLN mitgenommen werden, allerdings muss für jedes Fahrrad ein FahrradTicket gelöst werden.
Welche besonderen Regeln gelten für die Fahrradmitnahme?
- Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
- Für das Fahrrad ist ein FahrradTicket zu lösen.
- Das FahrradTicket gilt für jeweils nur eine Fahrt.
- Der Fahrgast muss das Fahrrad selbst ein- und auszuladen
- entweder zu befestigen oder festzuhalten).
- Die Fahrgäste haften für Schäden, die durch mitgeführte Fahrräder verursacht werden.
- Das Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Sicherheit und Kapazität des Busses ausreichen, um Fahrräder befördern zu können.
- Der Fahrgast hat keinen Rechtsanspruch auf die Mitnahme des Fahrrades.
- E-Bikes ohne Versicherungskennzeichen werden wie normale Fahrräder behandelt.
- Bei gleichzeitigen Fahrtwünschen von Fahrgästen mit Kinderwagen oder Rollstühlen und Fahrgästen mit Fahrrädern, werden Kinderwagen und Rollstühle bevorzugt.
- Für mitgenommene Tretroller für Erwachsene gelten diese Bestimmungen analog.
Gilt das Niedersachsen-Ticket im Verkehrsgebiet des VLN?
Ja, das Niedersachsen-Ticket ist im Verkehrsgebiet des VLN gültig und kann direkt beim Fahrpersonal im Bus und im Stadtbus Kundencenter gekauft werden.
Wird ein Schwerbehindertenausweis als Fahrausweis anerkannt?
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke (und Begleitperson, wenn das "B" im Ausweis nicht durchgekreuzt ist) sind berechtigt, die Linienbusse des VLN kostenlos zu nutzen.

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